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Im Naturschutzrecht von Bund und Ländern zählt die Erhaltung historisch gewachsener Kulturlandschaften fest zu den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege. Diese Landschaften sollen wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ihres Erholungswertes vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen bewahrt werden. Die Aufgaben des Naturschutzes beinhalten dabei nicht nur den Schutz der Natur, des Naturhaushaltes, der verschiedenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften sondern auch der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler. In dem Projekt des Landkreises Hildesheim, gefördert durch die Bundesstiftung Umwelt (DBU), wurde die interdisziplinäre Fachtagung in Kooperation mit mehreren Projektpartnern realisiert. Zielsetzung war, die konkrete fachliche Praxis im „Umgang mit historischer Kulturlandschaft„ zu thematisieren, die Zusammenarbeit von Naturschutz und Denkmalpflege, insbesondere in ihren Schnittstellen näher zu betrachten und zu vertiefen, und darüber hinaus die konkrete Arbeit „vor Ort“ darzustellen. Die vorliegende Publikation entspricht der inhaltlichen Struktur der Fachtagung und ist in vier Schwerpunktthemen gegliedert: Das Verhältnis von Denkmalpflege und Naturschutz beim Umgang mit historischer Kulturlandschaft, die nähere Betrachtung des Engagements von unten beim Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft, die administrative Verantwortung in der Kulturlandschaft und schließlich der Beitrag, den Kooperationen zur Bewahrung lebendiger Kulturlandschaften leisten können. Zu jedem dieser Schwerpunktthemen gibt es dabei mindestens zwei Fachbeiträge. Das Heft vermittelt einen umfassenden und durchaus auch kritischen Blick auf den Umgang mit historischer Kulturlandschaft.
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